In NRW befand das Oberverwaltungsgericht mit einem Grundsatzurteil, dass der Ausbau der Erneuerbaren wichtiger ist als die Belange des Denkmalschutzes.
In NRW befand das Oberverwaltungsgericht mit einem Grundsatzurteil, dass der Ausbau der Erneuerbaren wichtiger ist als die Belange des Denkmalschutzes.