Für Wohngebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten gilt im 16. Betriebsjahr eine gesetzliche Prüfpflicht. Eigentümer:innen sollten jetzt handeln.
Für Wohngebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten gilt im 16. Betriebsjahr eine gesetzliche Prüfpflicht. Eigentümer:innen sollten jetzt handeln.