Seit heute können auch Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie WEG bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung bei der KfW beantragen.
Seit heute können auch Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie WEG bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung bei der KfW beantragen.