Ab dem 27. Februar 2024 können Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses einen Zuschuss über die Heizungsförderung (458) bei der KfW beantragen.
Ab dem 27. Februar 2024 können Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses einen Zuschuss über die Heizungsförderung (458) bei der KfW beantragen.