Den Minderungsanspruch des Klimaschutzprogramms 2023 bewertet der Expertenrat für Klimafragen als unzureichend. Das liegt auch an der GEG-Novelle.
Den Minderungsanspruch des Klimaschutzprogramms 2023 bewertet der Expertenrat für Klimafragen als unzureichend. Das liegt auch an der GEG-Novelle.