Das Bundesarbeitsgericht hat gestern entschieden, dass Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern nur noch verjähren, wenn der Arbeitgeber sie regelmäßig darauf hingewiesen hat.
Das Bundesarbeitsgericht hat gestern entschieden, dass Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern nur noch verjähren, wenn der Arbeitgeber sie regelmäßig darauf hingewiesen hat.